 | Keine doppelte Mietbelastung im Rahmen der Kündigungsfrist und des Beginns des neuen Mietvertrages |
 | Sie lernen ihren Nachmieter persönlich kennen und können eventuell Abstandszahlung für eingebaute Gegenstände vereinbaren. |
 | Fragen Sie Ihren Vermieter ob dieser die Kosten im Erfolgsfall in Höhe einer halben Kaltmiete übernimmt |
 | Kontakt nur zu vorinformierten und ernsthaften Interessenten |
 | Vermittlung der Interessenten per Fax oder E-Mail |
 | Bei weiteren Fragen: 0173 / 495 83 29 |